Jahressteuergesetz 2024: Was sich für die Immobilienbranche ändert

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 zugestimmt und damit bedeutende steuerliche Änderungen auf den Weg gebracht, die auch die Immobilienbranche betreffen. Als Immobilien55 möchten wir unsere Kund:innen und Partner:innen auf die wichtigsten Neuerungen aufmerksam machen, die in den kommenden Jahren relevant werden könnten.

Gebäudeabschreibungen – Klarheit bei Sonderabschreibungen

Eine zentrale Anpassung betrifft die Abschreibung von Gebäuden. Die neue Regelung im Einklang mit dem Wachstumschancengesetz schafft Klarheit, wie nach dem Auslaufen einer Sonderabschreibung – etwa im Mietwohnungsneubau – die weitere Abschreibung erfolgt. Dies gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2023 und betrifft alle, die bereits von der degressiven Abschreibung nach § 7 EStG Gebrauch gemacht haben.

Grundsteuer – Flexibilität bei der Bewertung

Die Bewertung von Grundstücken wird flexibler: Steuerpflichtige haben künftig die Möglichkeit, im Einzelfall einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, sollte dieser unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegen. Damit können Eigentümer:innen ihre Steuerlast unter Umständen reduzieren – ein Ansatz, der mehr Gerechtigkeit in die Grundsteuerbewertung bringt.

Wohngemeinnützigkeit – Ein neues Kapitel ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung von Wohnraum für gemeinnützige Zwecke steuerlich begünstigt. Diese neue Maßnahme unterstreicht die Bedeutung von sozialem Wohnungsbau und gemeinnützigen Wohnprojekten in Deutschland und bietet Unternehmen in der Immobilienwirtschaft neue Anreize für Investitionen in diesem Bereich.

Photovoltaikanlagen – Mehr Möglichkeiten für Steuerbefreiungen

Für Hauseigentümer:innen und Unternehmen, die auf erneuerbare Energien setzen, gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Die zulässige Bruttoleistung für die Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen wird ab 2025 auf 30 Kilowatt Peak (kW Peak) pro Einheit erhöht. Dies erleichtert den Ausbau von Photovoltaikanlagen und macht Investitionen in nachhaltige Energien noch attraktiver.

Weitere Änderungen im Überblick

  • Steuerabzug bei Bauleistungen: Ab 2026 wird die Antragstellung auf Erstattung des Steuerabzugsbetrages verbindlich elektronisch erfolgen müssen, es sei denn, es handelt sich um einen Härtefall.
  • Erweiterte Übermittlungspflichten: Ab 2025 müssen Unternehmen bei der Erstellung der E-Bilanz zusätzliche Datensätze übermitteln, darunter Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse.
  • Grundbesitzkürzung: Ab 2025 wird die gewerbesteuerliche Grundbesitzkürzung an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die Neuerungen im Jahressteuergesetz 2024 betreffen nahezu alle Bereiche der Immobilienbranche – von Neubauten über Bestandsimmobilien bis hin zu Investitionen in erneuerbare Energien. Besonders spannend sind die erweiterten Möglichkeiten der Abschreibung und die steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen, die das Thema Nachhaltigkeit weiter vorantreiben.

Wir bei Immobilien55 beobachten diese Entwicklungen genau und stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um gemeinsam die Chancen zu nutzen, die sich aus den neuen Regelungen ergeben.

Sollten Sie Fragen zu den Änderungen oder ihren Auswirkungen auf Ihre Immobilienprojekte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da.